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Einzugsermächtigungen (Lastschriftmandate) erteilen
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Erläuterungen zum SEPA-Lastschriftmandat
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bietet Ihnen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald viele Vorteile. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die unten aufgeführten Hinweise.
Vorteile für Sie:
- Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zum Ausgleich Ihrer Forderungen.
- Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen im Abgabenbetrag zum Fälligkeitstag berücksichtigt.
- Sie erhalten keine Mahnung infolge einer nicht zuordenbaren Zahlung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angabe des Verwendungszweckes.
Vorteile für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald:
- Alle Zahlungen können eindeutig zugeordnet werden.
- Der Buchungsaufwand wird aufgrund eines automatisierten Verfahrens verringert.
- Zahlungen werden rechtzeitig zum Fälligkeitstag eingezogen.
- Die Bearbeitung im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren entfällt.
Hinweise:
- Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung informiert. Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat müssen mindestens zwei Wochen vor dem Fälligkeitstag bekanntgegeben werden.
- Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
- Das SEPA-Lastschriftmandat verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die dafür bei der Universitäts und Hansestadt Greifswald anfallenden Gebühren sind durch Sie zu erstatten.
- Soweit rückständige Forderungen im Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren bestehen, kann grundsätzlich kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache
- mit Ihrem Sachbearbeiter in der Stadtkasse möglich.
- Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Kreditinstitutes zum SEPA-Lastschriftverfahren.