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Einzugsermächtigungen (Lastschriftmandate) erteilen

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

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Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Erläuterungen zum SEPA-Lastschriftmandat

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bietet Ihnen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald viele Vorteile. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die unten aufgeführten Hinweise.

Vorteile für Sie:

  • Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zum Ausgleich Ihrer Forderungen.
  • Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen im Abgabenbetrag zum Fälligkeitstag berücksichtigt.
  • Sie erhalten keine Mahnung infolge einer nicht zuordenbaren Zahlung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angabe des Verwendungszweckes.

Vorteile für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

  • Alle Zahlungen können eindeutig zugeordnet werden.
  • Der Buchungsaufwand wird aufgrund eines automatisierten Verfahrens verringert.
  • Zahlungen werden rechtzeitig zum Fälligkeitstag eingezogen.
  • Die Bearbeitung im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren entfällt.

Hinweise:

  • Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung informiert. Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat müssen mindestens zwei Wochen vor dem Fälligkeitstag bekanntgegeben werden.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die dafür bei der Universitäts und Hansestadt Greifswald anfallenden Gebühren sind durch Sie zu erstatten.
  • Soweit rückständige Forderungen im Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren bestehen, kann grundsätzlich kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache
  • mit Ihrem Sachbearbeiter in der Stadtkasse möglich.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Kreditinstitutes zum SEPA-Lastschriftverfahren.