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EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen

Volltext

Der EU-Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für Reisen in Drittländer notwendiges Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Angaben zum Halter des Tieres
  • Angaben zum Tier (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung)
  • Kennzeichnung des Tieres (Transponder//Mikrochip/Chip-Nummer, Art und Datum der Kennzeichnung)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Sofern notwendig: Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern (als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind)
  • Weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken.

Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie in Tierarztpraxen, die dazu ermächtigt wurden. Fast alle praktizierenden Tierärzte, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist. 

Hinweise:

  • Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
  • Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.

Erforderliche Unterlagen

  • EU-einheitliches Heimtierausweismuster gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
  • gegebenenfalls Impfpass des Tieres (nationaler gelber Impfpass), um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen

Voraussetzungen

Bevor der EU-Heimtierausweis von Ihrem Haustierarzt ausgestellt werden kann, muss ihr Haustier eindeutig vom Tierarzt identifiziert werden. Dies kann durch das Ablesen des Transponders erfolgen. Sollte ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen noch keinen Transponder haben, holt ihr Tierarzt die Kennzeichnung nach.  

Die Kennzeichnung durch einen Transponder erfolgt immer vor dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises. Die Angaben zur Kennzeichnung werden durch das Laminieren der entsprechenden Seite im EU-Heimtierausweis gesichert. 

Im EU-Heimtierausweis bestätigen Sie die Angaben zum Tierhalter mit Ihrer Unterschrift. 

Im EU-Heimtierausweis sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, der den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten  für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet und können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch gekennzeichnet und/oder geimpft werden muss oder nicht. Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier (Hund, Katze, Frettchen) ausstellen lassen wollen:

  • Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrem Haustierarzt.
  • Ihr Haustierarzt identifiziert Ihr Heimtier eindeutig durch Ablesen des Transponders.
  • Sollte Ihr Haustier noch nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sein, holt dies Ihr Tierarzt nach.
  • Gegebenenfalls wird Ihr Haustier noch geimpft.
  • Jetzt kann der EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann, gegebenenfalls nach Kennzeichnung des Tieres mittels Transponder und anschließender Tollwutimpfung, der EU-Heimtierausweis direkt im Anschluss ausgestellt werden. 

Fristen

Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises liegen keine Fristen vor. Für die anschließende Reise ins Ausland sind gegebenenfalls Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. 

Formulare

keine Formulare vorhanden

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. 
Zuständig sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. 

Wenn Sie mit mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) reisen wollen oder die Abgabe oder den Kauf eines Tieres im Ausland planen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.03.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise beim für den Herkunftsort der Tiere zuständigen Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.