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Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten
Volltext
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.
Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
- Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
- Gesundheitsberichterstattung
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
- Zahn- und Mundhygiene
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik
- Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
- Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
- Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Motivation zum Zahnarztbesuch
Zahnärztliche Gutachten
Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
Öffentlichkeitsarbeit
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Zahnärztlicher Kinderpass
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Fachlich freigegeben am
07.01.2015
Zuständige Stelle
das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt