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Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Dies betrifft:

  • die Arten, Mengen und Erlöse der gefangenen Fische, 
  • den Fischereiaufwand,
  • die Besatzmaßnahmen in den Gewässern, 
  • die Ausgabe von Angelerlaubnissen.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihren Betrieb und/oder für das Gewässer die Daten zu den Fischfängen, Fischereiaufwand, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (gegebenenfalls weitere Besonderheiten).

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Fristen

Die Meldung muss nach Jahresabschluss bis zum 31.Januar des Folgejahres erfolgen. 

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.11.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V