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Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
Volltext
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Handlungsgrundlage(n)
Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
- § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 5 Landesverordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im allgemeinen Gewerberecht (Gewerberechtszuständigkeitslandesverordnung - GewRZustLVO M-V) Vom 21. Juli 2014
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Schwerin
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Weiterführende Informationen
Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.05.2016
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.