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Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte Finanzierung
Volltext
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn diese Behandlungen nicht von anderen Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung finanziert werden.
Die Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Durch sie wird die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festgestellt.
Eine Arbeitstherapie bezeichnet die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an das Arbeitsleben.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Fachlich freigegeben am
23.07.2020 28.10.2020
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.