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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

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Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung bzw. des Studiums ihren Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anmelden, haben die Möglichkeit, eine einmalige Umzugskostenbeihilfe im Rahmen der Satzung zu erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Sollte der Antrag per Post geschickt werden, sind die vorstehenden Unterlagen in Kopie zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die Unterlagen sind im DIN A4-Format einzureichen (kleinere Kopien, z.B. Personalausweis, können auf einem DIN A4-Papier aufgeklebt eingereicht werden).

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • erstmalige Anmeldung mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums
  • hauptwohnsitzlicher Aufenthalt mindestens bis zum 31.12. des Beantragungsjahres
  • Antragstellung innerhalb eines Jahres ab Beginn des Studiums/ der Ausbildung

Zuständige Stelle

Ämter und Gemeinden

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • Antrag auf Umzugskostenbeihilfe
  • Prüfung und Entscheidung
  • bei Bewilligung Übersendung eines Berechtigungsscheines zur Vorlage bei der Greifswald-Information

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.