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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Volltext
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Auszubildende und Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung bzw. des Studiums ihren Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anmelden, haben die Möglichkeit, eine einmalige Umzugskostenbeihilfe im Rahmen der Satzung zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Sollte der Antrag per Post geschickt werden, sind die vorstehenden Unterlagen in Kopie zusammen mit dem Antrag einzureichen. Die Unterlagen sind im DIN A4-Format einzureichen (kleinere Kopien, z.B. Personalausweis, können auf einem DIN A4-Papier aufgeklebt eingereicht werden).
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
- erstmalige Anmeldung mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums
- hauptwohnsitzlicher Aufenthalt mindestens bis zum 31.12. des Beantragungsjahres
- Antragstellung innerhalb eines Jahres ab Beginn des Studiums/ der Ausbildung
Zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden
Verfahrensablauf
- Antrag auf Umzugskostenbeihilfe
- Prüfung und Entscheidung
- bei Bewilligung Übersendung eines Berechtigungsscheines zur Vorlage bei der Greifswald-Information
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.