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Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 60,00 bis 250,00
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7