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Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen
Volltext
Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.
Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern:
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
- Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht notwendig.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern