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Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen

Online erledigen

Volltext

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.

Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Einfache mündliche Auskünfte: 

  • keine Kosten

Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D):

  • keine Kosten

Schriftliche Auskünfte:

  • Grundgebühr je Auskunft: EUR 30,00
  • Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: EUR 4,00
  • Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: EUR 10,00
  • Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von EUR 34,00 bis 250,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.

Bearbeitungsdauer

  • Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
  • Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse

Ansprechpunkt

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse