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Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen

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Volltext

Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungserlaubnis für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Arbeitgeberwechsel. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
Zu den nachfolgend genannten Unterlagen gilt das oben Gesagte und die zuständige Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt, mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung

  • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsvertrag
    • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Studien- oder Ausbildungsplatz
    • Ausbildungsvertrag
    • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
    • Studienbescheinigung
    • Integrationskurse
    • Berufssprachkurse
    • Qualifizierungsmaßnahmen
    • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Wohnort im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
    • Meldebescheinigung oder Mietvertrag und Einzugserklärung vom Vermieter

Voraussetzungen

Ausländische Person, die einer Beschäftigungserlaubnis unterliegt

  • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
  • Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
  • in Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis 98,00 EUR

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Bemerkung: Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
  • Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
  • Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
  • Die Ausländerbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Bemerkung: Die Dauer ist abhängig von der Auslastung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit.

Fristen

Es gibt keine Fristen, allerdings sollten Sie überlegen, einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen, wenn Ihr alter Titel nur noch wenige Monate gültig ist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

15.11.2023

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.