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Archivgut - Einsicht gewähren
Volltext
Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt wird erschlossen - seit einigen Jahren zumeist in Datenbanken. Für den Großteil der Bestände stehen jedoch weiterhin die traditionellen "Findhilfsmittel", d. h. Findkarteien und Findbücher zur Verfügung. Der Inhalt der Dokumente wird so erfasst, dass diese für vielfältige und unterschiedliche Auswertungen offen sind, denn Forschungsthemen und -schwerpunkte ändern sich im Laufe der Jahre. Die Archive können Sie direkt benutzen und Einsicht in das Archivgut vor Ort nehmen oder schriftlich benutzen, indem Sie eine Anfrage an das Landesarchiv richten. Ob Sie sich für Ortgeschichte, Familienforschung oder andere historische Themen interessieren, das Landesarchiv hält hierzu umfangreiches Archivgut bereit. Es hilft auch bei rechtlichen Anliegen wie zum Beispiel Eigentumsfragen, Rentennachweisen oder Rehabilitationen weiter, wenn es hierzu Unterlagen archiviert hat.
An der Auswertung der in den Landesarchiven verwahrten Unterlagen wirken die Archivarinnen und Archivare durch eigene Beiträge ebenso mit wie an der Erforschung und Vermittlung der mecklenburgischen Geschichte. Die Beteiligung an Ausstellungen, Führungen durch das Archiv und eigene Publikationen sind hier zu nennen.
Das „Gedächtnis der Verwaltung“ verwahrt die schriftlichen Zeugnisse der Geschichte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit dem 13. Jahrhundert.
Stichpunkte für die Suche:
- Archivalien,
- amtliche, historische, heimatkundliche, familiengeschichtliche Forschung,
- Erforschung und Vermittlung der Stadtgeschichte.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Benutzung des Landesarchivs steht jedem Bürger offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann nicht gewährt werden. Sie sollten in der Lage sein, Schriften der Zeit, die Sie interessiert, lesen zu können.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Landesarchiv richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Sie füllen vor Ort ein Anmeldungsformular aus und werden von einem Archivar zunächst beraten. Sie suchen in Findmittteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.
Bearbeitungsdauer
Bei Direktbenutzung in der Regel am selben Tag, wenn Archivgut nicht in Außenmagazinen liegt. In diesen Fällen ist mit einer Wartezeit von bis zu fünf Tagen zu rechen. Es wird daher empfohlen, sich vor der Direktbenutzung mit dem Lesesaal telefonisch in Verbindung zu setzen (Tel.: 0385 588 79421 für Schwerin und 0385 588 79706 für Greifswald). Schriftliche Anfragen werden je nach Aufwand innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet. Die Bearbeitung kann aber auch bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann aber eine Zwischennachricht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.10.2018
Zuständige Stelle
Landeshauptarchiv Schwerin, Graf-Schack-Allee 2, 19053 Schwerin für Mecklenburgica, die Bezirke Neubrandenburg und Schwerin, Land Mecklenburg-Vorpommern: Ministerien, Behörden der westlichen Landkreise, Landtag.
Landesarchiv Greifswald, Martin-Anderen-Nexö-Platz 1, 17489 Greifswald, Pommerania, Bezirk Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern: Behörden der östlichen Landkreise.