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Angebote der Jugendsozialarbeit

Volltext

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

25.06.2019

Zuständige Stelle

Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte