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Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen

Volltext

Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.

Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.

Es wird Ihnen mitgeteilt,

  • welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
  • für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
  • und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.

Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 3 - 4 Tage

Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein 

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Zuständige Stelle

Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern