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Pressemitteilungen 29.06.2023 – Vorläufige Haushaltsführung in Greifswald beendet – Innenministerium genehmigt Haushalt 2023
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V hat die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für 2023 weitgehend genehmigt. Die Entscheidung zum Haushaltsjahr 2024 wurde wegen der allgemein unsicheren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunächst zurückgestellt.
„Der Haushalt für 2023 wurde weitgehend genehmigt, wie von uns eingereicht.“, zeigte sich Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder erleichtert. „Die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung können somit entfallen. Vereine und Einrichtungen, die bislang unter Vorbehalt ihre Zuschüsse bekamen, können jetzt sicher wirtschaften, Aufträge für Bau- und Sanierungsvorhaben können ausgelöst werden.“
Wie Dr. Fassbinder weiter mitteilte, ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden. „Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Stadt aufgefordert, beim geplanten Bauvorhaben für das Inklusive Schulzentrum Am Ellernholzteich zu prüfen, ob die Baukosten weiter gesenkt werden können. Hierbei sollen auch andere Bauweisen, wie beispielsweise die Modulbauweise, betrachtet werden.“, so der Oberbürgermeister. Bei anderen Bauvorhaben wurde die Kreditermächtigung vorerst zurückgestellt, bis eine abgeschlossene Entwurfsplanung inklusive einer Kostenschätzung vorliegt. Das betrifft den geplanten Neubau für den Bauhof, ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Riems, die Umgestaltung des Rosengartens sowie den Ausbau der Heinrich-Heine-Straße. Der neue Stellenplan wurde vollständig genehmigt. Allerdings dürfen fünf der neu geschaffenen Stellen vorerst nicht ausgeschrieben werden. Hiervon betroffen sind die/der Kinderbeauftragte und vier Stellen in der Grünflächenpflege.
Der neue Verwaltungsstandort im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude wurde hingegen genehmigt. Zudem stimmte das Ministerium den geplanten Ausgaben im Rahmen des Städtebaulichen Sondervermögens für das „Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt“, „Stadtumbau Ost – Schönwalde I“ sowie „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Schönwalde II“ zu. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im Haushaltsjahr 2023 wurde von der Rechtsaufsichtbehörde als eingeschränkt beurteilt. Die Stadt ist angehalten, alle nur denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um dem entgegenzuwirken.
„Ich freue mich dennoch, dass das Ministerium unseren ambitionierten Haushalt in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mitträgt.“, so der Oberbürgermeister. „Das Ministerium hat ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit uns gelobt. Dieses Lob gebe ich an die Mitarbeitenden des Amtes für Finanzen und alle Fachämter weiter, die in den letzten Wochen rasch und gut am Haushalt gearbeitet haben. Jetzt liegt es an uns, zügig unsere Vorhaben und Maßnahmen umzusetzen.“
Nach derzeitigem Planungsstand soll der Haushalt 2024 in der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Oktober 2023 durch einen Ergänzungsbeschluss beschlossen werden. Möglicherweise wird es auch eine Sondersitzung des Finanzausschusses geben.