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Pressemitteilungen 11.10.2022 – Veranstaltungen für 2023 mit höherer Lärmbelästigung müssen bis 31. Oktober 2022 bei der Stadt angezeigt werden

Stadthaus Greifswald
Foto: © Wally Pruß

Erfreulich ist, dass nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie wieder deutlich mehr Veranstaltungen in Greifswald stattfinden und stattfinden sollen. Dabei sind aber neben den Interessen der Veranstaltenden auch die Interessen der Anwohnenden auf Lärmschutz zu berücksichtigen, um Konflikte zu vermeiden. Grundsätzlich ist deshalb jede öffentliche Veranstaltung anzeigepflichtig. Dies betrifft in aller Regel Veranstaltungen im Außenbereich, wie z. B. auf den städtischen Veranstaltungsflächen, aber auch auf anderen öffentlichen und privaten Flächen. Durch eine vorherige Erfassung aller geplanten Veranstaltungen sollen die Genehmigungsprozesse optimiert werden, damit möglichst jede Veranstaltung in Greifswald umgesetzt werden kann.   

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ruft aus diesem Grund alle Veranstaltenden auf, ihre geplanten Veranstaltungen mit höherer Lärmbelastung bereits im Vorjahr bis zum 31. Oktober beim Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Bereich Märkte und Veranstaltungen, Mail: veranstaltung@greifswald.de anzuzeigen! Die Veranstaltungsanzeige nebst Anlagen kann auf der Seite https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/verwaltungsstruktur/stellen/32.5.1-Maerkte-und-Veranstaltungen heruntergeladen werden oder direkt im Bereich Märkte und Veranstaltungen angefordert werden (veranstaltung@greifswald.de, 03834 8536-4380). Die Veranstaltungsanzeigen sind möglichst per E-Mail zuzusenden. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch nicht alle Unterlagen vollständig sein. Die Immissionsschutzbehörde prüft anschließend, für welche Veranstaltungen besondere Lärmschutzregeln gelten.

Hintergrund ist die Freizeitlärm-Richtlinie. Diese sieht vor, dass Anwohnende an zehn Tagen im Jahr eine etwas höhere Lärmbelastung, beispielsweise durch Veranstaltungen, hinnehmen müssen. Hierbei spricht man von seltenen Ereignissen. Wenn sich allerdings mehrere Veranstaltungsorte im Umfeld der Wohnungen befinden, müssen diese seltenen Ereignisse aufgeteilt werden. Da es für manche Veranstaltungsorte deutlich mehr Interessenten gibt, wird es künftig ein Losverfahren zur Vergabe geben. Sollten die zehn Termine an dem jeweiligen Ort überschritten werden, so wird versucht, die noch verbliebenen Veranstaltungen auf andere Orte umzulenken.

Die Stadt weist gleichzeitig darauf hin, dass Veranstaltende immer die Pflicht haben ihre Veranstaltung rechtzeitig anzuzeigen. Sämtliche Veranstaltungen, die im nächsten Jahr in Greifswald stattfinden sollen, sind deshalb mindestens sechs Wochen vor deren Beginn anzuzeigen. Bei größeren Veranstaltungen (ab 1.000 geplanten Besucher*innen) ist die Anzeige spätestens drei Monate oder besser noch früher anzuzeigen. Dies kann mit dem Bereich Märkte und Veranstaltungen vorab besprochen werden.