Presseportal
Pressemitteilungen 06.10.2017 – Teilerfolg im Rechtsstreit gegen BauBeCon
Seit 2013 klagt die BauBeCon beim Verwaltungsgericht Greifswald gegen die Kündigung ihrer Treuhänderverträge durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Daneben forderte der frühere städtische Sanierungsträger Honorare in Millionenhöhe, unter anderem mit dem Argument, die Verträge seien nicht wirksam beendet worden. Mit ihrem neuesten Schriftsatz hat die Baubecon nun erklärt, gegen die Kündigung nicht länger vorzugehen. Sie bestätigte, dass die Verträge mit dem 30.09.2012 endeten. Übrig bleiben weiterhin Honorarforderungen von knapp 800.000 Euro aus der Zeit vor dem Kündigungsausspruch. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald begrüßt diese Entscheidung. „Damit ist nun ein wesentlicher Teil dieses langwierigen Rechtsstreits erledigt“, sagte Rechtsamtsleiterin Sandra Schlegel. Allerdings stünden sich immer noch beträchtliche Geldforderungen gegenüber. Die Stadt Greifswald verfolgt Gegenforderungen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Es geht um Schadensersatz wegen unautorisierter Aufträge für das Stadthaus, um Zahlungen auf fingierte Rechnungen und aufgrund fehlerhaft ausgeführter Leistungen.