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Pressemitteilungen 04.10.2023 – Technische Schwierigkeiten bei Online-Schulanmeldung behoben
Seit dem 1. Oktober ist die Online-Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25 auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möglich. Allerdings hatte sich hier in der letzten Woche ein technisches Problem ergeben. So konnten Eltern nicht die geforderten Dokumente hochladen, da die Größe der Dateimenge beschränkt war. Dies führte bei einigen Eltern zu einer Fehlermeldung auf Seite 5 der Anmeldung. Dieser Fehler konnte heute behoben werden. Die Online-Anmeldung ist wieder uneingeschränkt möglich.
Für Eltern, die den Anmeldeprozess abschließen konnten und am Ende eine Vorgangsnummer erhielten, ändert sich nichts. Die Anmeldung des Kindes wurde aufgenommen und gespeichert.
Eltern, die den Anmeldeprozess aufgrund der Fehlermeldung nicht abschließen konnten, können die Online-Schulanmeldung erneut durchführen. Die Seriennummer, die alle Eltern erhalten haben, ist weiterhin gültig und verfällt erst, wenn die Online-Schulanmeldung vollständig durchgeführt wurde.
Noch bis 31. Oktober können Eltern über ein elektronisches Formular alle benötigten Daten eingeben, Unterlagen hochladen und die gewünschte Erst- und Zweitwunschschule auswählen. Darüber hinaus besteht für alle Eltern weiterhin die Möglichkeit, direkt in die jeweilige Schule zu gehen und die Kinder dort anzumelden. Dieser Anmeldetag ist an allen kommunalen Grundschulen der 18. Oktober von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Für das Anmeldeprozedere an Schulen in freier Trägerschaft gilt folgende Regelung des Landes: Laut § 43 Schulgesetz M-V (Punkt 9.3 und 9.3.4 der Verwaltungsvorschrift „Arbeit in der Grundschule”) sind Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Grundschule in Trägerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald mit Erst- und Zweitwunsch anzumelden.
Die Anmeldung an den Schulen, deren Schulträgerschaft nicht bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt, ist separat und zusätzlich bei diesen Schulen vorzunehmen. Die freien Schulen müssen der Universitäts- und Hansestadt spätestens bis zum 31.01.2024 die Kinder melden, welche sie aufnehmen werden.
Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die spätestens am 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden. Das Amt für Bildung, Kultur und Sport hat bereits alle betroffenen Eltern angeschrieben und über die Möglichkeiten der Anmeldung und die notwendigen Unterlagen informiert. Für die Online-Anmeldung erhielt jede Familie eine Seriennummer für jedes anzumeldende Schulkind.
Für den Erhalt eines Schulplatzes ist nicht die Reihenfolge der Anmeldungen ausschlaggebend. Gemäß § 51 SchulG der Schulpflichtverordnung M-V entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, erfolgt die Zuordnung der Schulplätze nach dem Entfernungsprinzip unter angemessener Berücksichtigung von Härtefällen. Die Information, welche Schule das Kind letztlich besucht, erhalten die Eltern bis April/Mai 2024, wenn sämtliche Anmeldungen gesichtet und weitere Prüfungen oder Einschulungstests, abgeschlossen sind.