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Pressemitteilungen 15.05.2023 – Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Bürgerentscheid
Bei jedem Bürgerentscheid ist die Stadtverwaltung zu einer Stellungnahme verpflichtet. Die Stellungnahme muss die von der Stadtverwaltung vertretene Auffassung zur gestellten Frage den Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig darlegen, dass sie die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können (Durchführungsverordnung der Kommunalverfassung M-V §17 Abs. 2). Die Stellungnahme klärt darüber auf, welche Folgen es hat, wenn man mit Ja oder Nein abstimmt. Die Bürgerschaft ist ebenfalls zu einer Stellungnahme verpflichtet; diese wird voraussichtlich bei ihrer nächsten Sitzung am 5. Juni beschlossen und kann dann auf der Internetseite der Stadt nachvollzogen werden.
Am Sonntag, dem 18. Juni 2023, findet ein Bürgerentscheid zur Verpachtung von städtischen Grundstücken für die Errichtung von Containerdörfern in Greifswald durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald statt. Dem hat die Bürgerschaft auf ihrer letzten Sitzung zugestimmt. Die Initiatoren des Bürgerentscheids wollen folgende Fragestellung abstimmen lassen: „Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Vorpommern-Greifswald verpachtet werden?“ Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.