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Pressemitteilungen 11.01.2024 – Stadtverwaltung setzt Zahlung für Umzugsbeihilfe und Neugeborenenprämie vorübergehend aus
Da der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für 2024 noch nicht durch das Land M-V genehmigt ist, können derzeit weder die Umzugsbeihilfe noch die Neugeborenenprämie ausgezahlt werden. Die Stadtverwaltung setzt deshalb die Bearbeitung der Anträge und Fälle hierfür vorübergehend aus. Sobald das Innenministerium als Aufsichtsbehörde dem neuen Haushalt zugestimmt hat, kann die Bearbeitung und Auszahlung auch rückwirkend zum 1.1.2024 wieder erfolgen. Die Stadt wird über den Zeitpunkt entsprechend informieren. Während Auszubildende und Studierende die Umzugsbeihilfe schriftlich beantragen müssen, wird die Neugeborenenprämie automatisch gewährt.
Die Umzugsbeihilfe können Auszubildende und Studierende einmalig erhalten, die sich in Greifswald erstmals mit Hauptwohnsitz anmelden; sie beträgt 200 Euro. Die Neugeborenenprämie wird in Höhe von 100 Euro gewährt. Die Berechtigten erhalten dafür ein entsprechendes Schreiben, das sie anschließend in der Greifswald-Information am Markt vorzeigen müssen. Dort wird der Wert in Form von Greifswald-Gutscheinen ausgezahlt. Diese können in mehr als 100 Einrichtungen der Stadt eingelöst werden.
Für das vergangene Jahr wurden 536 Anträge auf Umzugsbeihilfe bewilligt und 336 Neugeborene in der Stadt begrüßt.