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Pressemitteilungen 30.11.2021 – Stadtverwaltung schafft zusätzliche Kapazitäten für Umtausch der Führerscheine

Stadthaus Greifswald
Foto: Wally Pruß

Ab Donnerstag, dem 2. Dezember 2021, stehen zusätzliche Termine in der Führerscheinstelle der Greifswalder Stadtverwaltung zur Verfügung, um den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch der alten Führerscheine bis zum 19.01.2022 zu gewährleisten. Diese zusätzlichen Termine werden dienstags und donnerstags im Stadthaus angeboten und im Voraus von 3 Wochen vergeben. Hierfür wurde eine weitere Terminschleife eingerichtet. Termine sollten vorzugsweise online gebucht werden. Hierfür besteht auf der Internetseite der Stadt bei der Online-Terminvergabe (https://tevis-online.mvnet.de/greifswald/) ein entsprechendes Feld nur für den Umtausch der Führerscheine. Es ist auch möglich, aber nur für den Antrag auf Umtausch, einen Termin per Mail unter verkehrsabteilung@greifswald.de oder per Telefon unter 03834 8536-4120 zu vereinbaren. Andere Anliegen werden darüber jedoch nicht bearbeitet.

Auf der Homepage der Stadt wurde ein entsprechendes Infoblatt mit Hinweisen zum Umtausch eingestellt.

Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) müssen zunächst alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Diese Regelung gilt in den Jahren darauf schrittweise bis 2033 für alle, deren Führerscheine vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Gleichzeitig werden dadurch alle Fahrerlaubnisinhabende in das Zentrale Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.

Hinweise zur Antragstellung:
Zur Antragstellung muss jeder persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich. Zunächst wird nur der Antrag aufgenommen, eine Bearbeitung erfolgt später. Der neue EU-Kartenführerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei als Einschreiben per Post zugestellt. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro, zzgl. der Gebühren von 5,00 € für die Zusendung.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen in der Behörde vorzulegen:

  • gültiges Personaldokument
  • 1 biometrisches Foto (entsprechend gültiger Passverordnung)
  • bisheriger Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde (wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Greifswald ausgestellt wurde)


Die Karteikartenabschrift wird von den Bürger*innen bei der Behörde beantragt, welche den Führerschein ausgestellt hat. Dies kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgen. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel direkt an die inzwischen zuständige Führerscheinstelle übermittelt und liegt dann bereits vor, wenn Sie vorsprechen. Bitte vergewissern Sie sich vor einer Terminvereinbarung bei uns bei der anderen Behörde, dass die Karteikartenabschrift an uns versandt worden ist.