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Pressemitteilungen 19.03.2020 – Sonntagsverkaufsverbot im Landkreis aufgehoben
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben vom 22. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 an Sonntagen zugelassen. Die Osterfeiertage fallen somit mit Ausnahme des Ostersonntags nicht unter diese Regelung. Landrat Michael Sack teilte mit, dass das Sonntagsverkaufsverbot für Einzelhandelsbetriebe wie Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- oder Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden aufgehoben ist.
Das bedeutet für die Osterfeiertage, dass am Ostersonntag die Lebensmittelläden geöffnet haben dürfen, aber am Karfreitag und Ostermontag die Feiertagsregelung gilt.
„Die Maßnahme untersetzt vorherige Anordnungen und trägt vielen Wünschen von Einzelhandel und Bevölkerung Rechnung“, sagte Landrat Michael Sack. Es sei aufgehoben worden, so Sack, um großen Kundeströme in die genannten Verkaufseinrichtungen zu vermeiden und damit der Virusausbreitung wirksam vorzubeugen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die sich auf eine der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bezieht, ist unter www.kreis-vg.de veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Vorpommern-Greifswald