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Pressemitteilungen 14.10.2024 – Schulanmeldungen für Erstklässler online noch bis 31. Oktober 2024 möglich – direkte Anmeldung in den Schulen am 16. Oktober

Gesamtansicht aller Greifswalder Grundschulen
Gesamtansicht der Greifswalder Grundschulen

Die Vorbereitungen für das Schuljahr 2025/2026 laufen bereits an und viele Eltern fragen sich, welche Schule sie für ihr künftiges Schulkind wählen sollen und wie das Anmeldeverfahren funktioniert. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Welche Kinder müssen angemeldet werden?

Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 geboren wurden und mit ihren Eltern (Sorgeberechtigten) in Greifswald leben. Außerdem gilt dies für alle Kinder, die für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Jedes Kind kann ganz einfach von zu Hause am PC online angemeldet werden. Hierfür haben alle Sorgeberechtigten eines schulpflichtigen Kindes individuelle Zugangsdaten per Post erhalten. Der Anmeldezeitraum begann am 1. Oktober und endet am 31. Oktober 2024. Link: Schulanmeldung (greifswald.de)

Ist auch eine Anmeldung vor Ort möglich?

Natürlich ist das weiterhin möglich. Das Kind kann am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, von 14:00 bis 18:00 Uhr direkt an der jeweiligen Grundschule angemeldet werden.

An welcher Schule soll ich mein Kind anmelden?

Eltern können sich auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Greifswalder Grundschulen informieren: Kommunale Grundschulen (greifswald.de)
Für die Aufnahme an der Wunschschule sind die Kapazität der jeweiligen Schule und die Entfernung zwischen Wohnort und Schule maßgeblich.

Was ist mit Schulen in freier Trägerschaft?

Soll das Kind an einer freien Schule eingeschult werden, erfolgt die Anmeldung direkt an einer der Schulen. Eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule über die Universitäts- und Hansestadt Greifswald muss unbedingt ebenfalls erfolgen.

Was ist bei Rückstellung oder frühzeitiger Einschulung zu beachten?

Wenn das Kind ein Jahr später eingeschult werden soll, muss es dennoch angemeldet und die Rückstellung bei der Schulleitung beantragt werden. Danach erfolgt eine Untersuchung durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Landkreises.

Wenn das Kind ein Jahr früher eingeschult werden soll, weil es körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist, muss ebenso ein Antrag bei der Schulleitung eingereicht werden, davor erfolgt eine Untersuchung.

Die Einschulungsuntersuchungen finden im Gesundheitsamt in der Feldstraße 85a statt. Die Eltern erhalten drei bis vier Wochen vor der Untersuchung eine Information des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Wann erfahre ich, ob mein Kind den gewünschten Schulplatz bekommt?

Für den Erhalt eines Schulplatzes ist nicht die Reihenfolge der Anmeldungen ausschlaggebend. Gemäß § 51 SchulG der Schulpflichtverordnung M-V entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, erfolgt die Zuordnung der Schulplätze nach dem Entfernungsprinzip unter angemessener Berücksichtigung von Härtefällen. Die Information, welche Schule das Kind letztlich besucht, erhalten die Eltern bis April/Mai 2025, wenn sämtliche Anmeldungen gesichtet und weitere Prüfungen oder Einschulungstests, abgeschlossen sind.