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Pressemitteilungen 29.03.2023 – Oberbürgermeister stellt Äußerungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren klar
Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder hat missverständliche Äußerungen im Zusammenhang mit einem angestrebten Bürgerentscheid zur Unterbringung von Geflüchteten bedauert. „Meine in der Ostsee-Zeitung zitierte Aussage, dass ich hoffe, dass das Bürgerbegehren keine Mehrheit findet, war nach dem langen Bürgerschaftsabend sehr unglücklich und missverständlich formuliert. Ich wollte damit ausdrücken, dass ich hoffe, dass sich die Mehrheit der Greifswalderinnen und Greifswalder weiterhin weltoffen zeigt und grundsätzlich für eine Unterbringung von Geflüchteten in Greifswald offen ist – notfalls auch in Containerunterkünften.“ Weiter sagte Dr. Fassbinder: „Es ist für mich unbestritten, dass ein Bürgerbegehren, welches mit mindestens 4.000 gültigen Unterschriften zu einem Bürgerentscheid führt, ein wichtiges und wertvolles Element unserer Demokratie ist. Die Stadtverwaltung wird selbstverständlich die gebotene Neutralität wahren und dafür sorgen, dass ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist. Es ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Stadt, hierfür alle notwendigen Informationen zu liefern. Damit sollen die Bürger*innen in die Lage versetzt werden, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen und auch die Folgen zu erkennen, was es bedeutet, wenn sie mit Ja oder Nein stimmen.“
„Damit das Bürgerbegehren und der angestrebte Bürgerentscheid eben nicht an rechtlichen Hürden scheitert, hatte ich die Initiatoren noch während der Unterschriftensammlung eingeladen, um rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern.“, erklärt Dr. Fassbinder. Der Oberbürgermeister wirbt zugleich für eine hohe Beteiligung an dem Bürgerentscheid. „Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen, hoffe ich, dass dann die Mehrheit der Greifswalderinnen und Greifswalder sich solidarisch gegenüber Geflüchteten zeigt, die anstehenden Aufgaben und Chancen für Greifswald sieht und für den Bedarfsfall auch die Verpachtung von städtischen Flächen an den Landkreis für die Unterbringung von Geflüchteten ermöglicht.“ Gemeindewahlleiter Achim Lerm betont: „Die Stadtverwaltung wird dafür Sorge tragen, den Bürgerentscheid, sofern von der Gemeindevertretung so beschlossen, rechtskonform und zügig umzusetzen, um die demokratische Willensbildung als verfassungsmäßiges Recht zu gewährleisten.“