Presseportal
Pressemitteilungen 25.02.2020 – Neuer Mietspiegel gilt ab März 2020 in Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat den inzwischen 7. Mietspiegel aufgelegt. Er wurde am 13. Februar 2020 einvernehmlich durch die Arbeitsgruppe Mietspiegel beschlossen. Der vorherige galt seit 2016. Der neue Mietspiegel tritt am 1. März 2020 in Kraft und gilt zunächst für die nächsten zwei Jahre. Er spiegelt abhängig von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit die ortsüblichen Vergleichsmieten wider und findet Anwendung für rund 35.000 (Stand 31.12.2018 StatA MV) Greifswalder Wohnungen.
Hier kommen Sie zum 7. Greifswalder Mietspiegel
Um einen repräsentativen Mitspiegel zu erstellen, wurden insgesamt 8.066 relevante Datensätze ausgewertet. Dafür wurden ausschließlich Mietverträge betrachtet, die in den letzten vier Jahren, zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2019, neu vereinbart oder geändert wurden. Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme der Ortsteile Friedrichshagen, Riemserort/Insel Riems und Insel Koos. Für diese lagen keine relevanten Daten vor.
„Im Vergleich zum Mietspiegel 2016 gibt es in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hinsichtlich des Wohnungsbestandes und der Ausstattung einige Veränderungen.“, sagte Sabine Hellwich, Leiterin der Abteilung Geoinformation und Vermessung des Stadtbauamtes. „Vor allem die großen Wohnungsunternehmen haben ihren Bestand fast flächendeckend saniert, die Ausstattung ist wesentlich besser und moderner geworden. Auch private Investoren haben neu gebaut oder modernisiert.“ Insgesamt ist das Mietniveau in den letzten vier Jahren gestiegen, rein rechnerisch um durchschnittlich ca. 6 % und weist damit über den gesamten Betrachtungszeitraum nur eine etwas stärkere Steigerung im Vergleich zur Inflationsrate (5,3%) auf.
Allein die Wohnungsbau und Verwaltungsgesellschaft (WVG) mbH hat nach Aussage von Geschäftsführer Klaus-Peter Adomeit in den letzten vier Jahren rund 70 Millionen Euro in die Instandhaltung und -setzung ihres Wohnungsbestandes investiert. Dieser sei inzwischen zu 61 Prozent voll saniert, 35 Prozent teilsaniert und nur noch zu vier Prozent unsaniert. Der Wohnungsbestand der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald (WGG) eG. ist laut Vorstandsmitglied Klaas Schäfer zu 100 Prozent modernisiert. Die Genossenschaft hat in den letzten vier Jahren insgesamt 37 Millionen Euro für die Instandhaltung ausgegeben.
Auf beide Unternehmen entfallen rund die Hälfte aller Wohnungen in Greifswald, sie haben daher auch den größten Teil der Daten für den Mietspiegel eingebracht – insgesamt rund 3.500 von der WVG und noch einmal 3.100 Daten von der WGG. Kaum Daten wurden von Privatvermietern zugearbeitet. Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die in der Südstadt Wohnungen vermietet, flossen beispielsweise knapp 80 Datensätze ein. „Hier würde sich die Arbeitsgruppe gern mehr Resonanz von Privatvermietern wünschen, um den Mietspiegel auf eine breitere Datenbasis zu stellen“, erklärte Dirk Barfknecht vom Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V..
Bedeutung des Mietspiegels
Laut Dirk Barfknecht ist der vorliegende Mietspiegel eine Orientierungshilfe, wie hoch die ortsübliche Miete für eine bestimmte Größe und Ausstattung einer Wohnung ist. „Transparenz ist hier sehr wichtig“, so Barfknecht. Darüber hinaus ist er eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte. Da für Greifswald seit dem 01.10.2018 eine Mietpreisbremse gilt, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen, sofern die Wohnung (Neubau oder Erstvermietung nach umfassender Modernisierung) vor dem 01.10.2014 fertiggestellt wurde. Der Mietspiegel gilt allerdings nicht für beispielsweise Ein- und Zweifamilienhäuser, möblierte Wohnungen oder Wohnraum in Heimen wie Studenten- oder Jugendwohnheime sowie Altenheime.
Aufbau des Mietspiegels
Der Aufbau des aktuellen Mietspiegels hat sich im Vergleich zum vorherigen kaum geändert. Bei den Ausstattungkriterien wurden Dinge, wie eine zeitgemäße Wasserinstallationsanlage nicht mehr als eine besondere Ausstattung betrachtet. Hingegen wird ein Wasch- und Trockenraum als wohnungsaufwertend angesehen. Der Mietspiegel 2020 lässt sich mit dem Mietspiegel 2016 durchaus vergleichen.
Erarbeitung des Mietspiegels
Der Mietspiegel wurde durch eine Arbeitsgruppe erstellt, der Interessenvertreter der Mieter und Vermieter mit paritätischem Stimmrecht angehörten. Die Leitung oblag der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Stadt unterstützte die Arbeitsgruppe bei der Datenerfassung sowie rechtlich und redaktionell. Sie verfügt jedoch über kein Stimm- oder Beschlussrecht.
Der Mietspiegel 2020 kann ab 28.2.2020 auf der Internetseite der Stadt unter www.greifswald.de eingesehen werden. Er liegt auch als Broschüre vor. Diese gibt es kostenlos an den Infotheken im Rathaus, im Stadthaus bei der WVG und WGG sowie bei Haus & Grund Greifswald e.V. sowie beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.
Folgende Institutionen gehören der Arbeitsgruppe Mietspiegel an:
Haus & Grund Greifswald e.V.
Mieterverein Vorpommern - Greifswald e.V.
Wohnungsbau – Genossenschaft Greifswald eG
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Universitäts- und Hansestadt Greifswald (ohne Stimm- und Beschlussrecht)
Ansprechpartner:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung
E-Mail: mietspiegel@greifswald.de
Tel. 03834/8536-4173