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Pressemitteilungen 09.01.2025 – Neue Grundsteuerbescheide werden verschickt
Ab Freitag, dem 10. Januar 2025, verschickt die Greifswalder Stadtverwaltung die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Inhaber von Immobilien erhalten dann Klarheit über die Höhe der Grundsteuer. Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 11.12.2024 zur Hebesatzsatzung wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) mit 214 Prozent und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) mit 417 Prozent festgesetzt. Hierbei handelt es sich um aufkommensneutrale Hebesätze, die anhand der vorliegenden Messbescheide der Finanzämter ermittelt wurden. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sein sollen wie davor.
Die Grundsteuerreform hat eine Aktualisierung der Grundsteuerwerte herbeigeführt, die mehr Steuergerechtigkeit zum Ziel hat. Bei der neuen Grundsteuer kommt es daher nach bisherigen Erkenntnissen zu Belastungsverschiebungen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen unvermeidlich sind und der geforderten Aufkommensneutralität nicht widersprechen. Ein Teil der Grundstückseigentümer wird künftig höher belastet als gegenwärtig, ein anderer Teil hingegen wird weniger Grundsteuer zahlen.
Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, der auf Grundlage des Grundsteuerwert- und des Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt durch die Kommune erlassen wird. Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid sind an das zuständige Finanzamt zu richten.
Für Fragen zu den Grundsteuerbescheiden stehen die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern der Stadtverwaltung während der Sprechzeiten persönlich und telefonisch zur Verfügung. Anfragen sind ebenfalls per E-Mail möglich; es wird um Angabe des Kassenzeichens und einer Telefonnummer für einen möglichen Rückruf gebeten.
Service-Telefon Grundsteuer: 03834 8536-7202
Sprechzeiten:
Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag – Donnerstag von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Service-E-Mail Grundsteuer: grundsteuerreform@greifswald.de
Informationen zur Grundsteuerreform, insbesondere auch zu Anzeigepflichten, sind auf der Homepage des Finanzministeriums M-V zu finden.
Die Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, wurden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Es wird darum gebeten, die Beträge bei erteilten Daueraufträgen anzupassen bzw. die Daueraufträge zu löschen, wenn kein Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats; das Formular hierfür ist auf der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter SEPA-Lastschriftmandat zu finden.