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Pressemitteilungen 05.05.2020 – Landesregierung beschließt weitere Öffnungen
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung weitere Öffnungen von Bereichen beschlossen, die im März aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus geschlossen wurden:
Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten (inkl. Außenanlagen) können ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen.
Nach den Friseuren dürfen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe ab dem 7. Mai wieder öffnen.
Bereits seit zwei Wochen geöffnet sind die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten. Ab Donnerstag entfällt auch die Schließung der Innenbereiche.
Außerdem können dann auch die nicht öffentlich zugänglichen Außenspielplätze öffnen. Innenspielplätze bleiben weiter geschlossen.
Die verschiedenen Öffnungen sind an besondere Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln gekoppelt.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier.
Außerdem wurde der Fünf-Stufen-Plan zum sicheren Tourismus aktualisiert
Phase 1 mit den Regelungen für die Dauercamper und die Zweitwohnungsbesitzern hat bereits am 1. Mai begonnen.
Phase 2: Vorsichtige Öffnung der Gastronomie
Zum 9. Mai wird die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern mit besonderen Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder geöffnet. Außerdem sollen in dieser Phase tourismusaffine Tagesangebote (z. B. Fahrradverleih, Bootsverleih, Strandkorbvermietung) mit strengen Auflagen wieder geöffnet werden.
Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
Am 18. Mai startet der Übernachtungstourismus innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Ab diesem Tag dürfen Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Vermieter von Ferienwohnungen, Campingplätze und andere Beherbungsbetriebe wieder Urlaubsgäste aufnehmen. Allerdings nur, wenn diese mit ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind.
Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
Phase 4 startet am 25. Mai. Ab diesem Tag ist auch für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern wieder ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich.
Die Kapazität der Tourismusbetriebe wird zunächst auf 60 Prozent beschränkt. Über die genauen Regeln für Phase 3 und 4 werden sich Landesregierung und Branche weiter verständigen.
Phase 5: Tagestourismus und neue Normalität auch für Gäste aus anderen Staaten
Für diese Phase ist noch kein Startpunkt festgelegt worden.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/Tourismus-Corona/