Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Menü öffnen/schliessen

Presseportal

Pressemitteilungen 19.03.2024 – Klosterruine Eldena wird zum neuen Trauort

Klosterruine Eldena
Blick auf die Klosterruine Eldena (c) Andre Gschweng

Ab diesem Jahr können sich Paare in der romantischen Kulisse der Klosterruine Eldena das Ja-Wort geben. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald will neben dem historischen Trausaal im Rathaus auch die Klosterruine Eldena als Ort für Hochzeiten anbieten.

„Das Kirchenschiff und das Konventsgebäude, in denen sich seit 1968 eine Freilichtbühne befindet, bietet sich als einzigartiger Trauort unter freiem Himmel an.“, ist auch Bausenatorin Jeannette von Busse überzeugt. „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, für die Klosterruine dieses Angebot im Jubiläumsjahr Caspar David Friedrichs zu ermöglichen.“ Die Stadt setzt damit einen Beschluss der Bürgerschaft um. Bei schlechtem Wetter können die Trauungen auch in der angrenzenden Klosterscheune durchgeführt werden. Die Umbaumaßnahmen wurden kürzlich abgeschlossen, so dass eine stimmige Alternative mit Ambiente geboten werden kann.

Für Paare, die spontan noch ein besonderes Highlight für ihre Trauung wünschen und als eines der ersten Paare an der Klosterruine getraut werden möchten, stehen zwei Termine im Wonnemonat Mai zur Auswahl: am 4. und 11.05.2024.

Aber auch für den Spätsommer 2024 können sich Paare für folgende Termine melden: 

Samstag, den 10.08.2024,

Freitag, den 20.09.2024 und

Samstag, den 21.09.2024.

Weitere Termine werden bei Bedarf und freien Kapazitäten geplant.

Hinweise zur Eheschließung

Damit eine Ehe geschlossen werden darf, ist es unerlässlich, die Ehevoraussetzungen zu prüfen. Daher wird gebeten, die Anmeldung der Eheschließung mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vorher beim Standesamt Greifswald vorzunehmen.

Kosten:

Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung einer Eheschließung nach den §§ 13 und 17 des Personenstandsgesetzes oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 39 des Personenstandsgesetzes

80,00 EUR

Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes (z.B. Samstag)

120,00 EUR

Es können noch weitere Gebühren (u.a. Beachtung von ausländischem Recht oder die Eheschließung erfolgt an einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt). Für die Durchführung der Eheschließung am Außentrauort Klosterruine fallen weitere Kosten u.a. für Sondernutzung und Reinigung an. 

Für weitere Informationen stehen die Standesbeamten und Standesbeamtinnen beratend zur Seite:

E-Mail: standesamt@greifswald.de

Telefon: 03834 8536-1190, -1192, -1194, -1196