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Pressemitteilungen 04.11.2024 – Klage gegen Zensus 2022: Greifswald fordert gerichtliche Klärung der Einwohnerzahlen

Stadthaus Greifswald

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen den Feststellungsbescheid zum Zensus 2022 erhoben. Die Stadtverwaltung ist überzeugt, dass die im Rahmen des Zensus ermittelten Einwohnerzahlen fehlerhaft sind. Mit dieser Klage wird die notwendige gerichtliche Klärung angestrebt. Vor allem die mit einer geringeren Einwohnerzahl verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben zu diesem Schritt veranlasst.

 

Die Auswirkungen der Zensus-Zahlen zum Beispiel auf die zukünftige Planung von Kitas und Wohnungen sind erheblich, da sie Einfluss auf die finanziellen Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) haben. Die Stadt erwartet, dass bis zu 2,5 Millionen Euro in 2024 nicht wie geplant zur Verfügung stehen könnten. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Kreisumlage haben, deren Anpassungen derzeit unklar sind.

 

Die aktuellen Statistiken zur Bevölkerungsentwicklung zeigen eine relativ stabile Lage in Greifswald, mit einem leichten Wachstum. Die jüngsten Vierteljahreszahlen belegen jedoch auch, dass das Wachstum in erster Linie durch Zuzug ausgelöst wird und Greifswald doppelt so viele Sterbefälle wie Geburten verzeichnet – ein bundesweiter Trend. Gleichzeitig ist ein stabiler Zuzug von älteren Menschen aus dem Umland festzustellen. Die Diskrepanz zwischen den eigenen Fortschreibungen und den Zahlen des Zensus wirft Fragen auf. Der Zensus basiert auf einer hochgerechneten Stichprobe, während das Melderegister alle Personen erfasst, die ihren Hauptwohnsitz in Greifswald angemeldet haben. Daher können hier Widersprüche entstehen.