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Pressemitteilungen 20.07.2021 – Innenministerium genehmigt Greifswalder Doppelhaushalt für 2021/2022 - Finanzielle Leistungsfähigkeit ist gesichert
Der Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2021/2022 für den Kernhaushalt und die Städtebaulichen Sondervermögen ist mit rechtsaufsichtlicher Entscheidung vom Ministerium für Inneres und Europa M-V am 15.07.2021 ohne weitere Auflagen genehmigt worden. Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird eine gesicherte Leistungsfähigkeit bestätigt. Die bisherigen Ergebnisse der Vergangenheit wurden seitens des Innenministeriums als sehr positiv bezeichnet. Somit ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet.
Die beantragte Kreditaufnahme für das Jahr 2021 wurde nur teilweise in Höhe von 16 Mio. Euro statt 30 Mio. Euro genehmigt und die geplante Kreditaufnahme im Jahr 2022 in Höhe von etwa 9 Mio. Euro in Gänze zurückgestellt, mit der Auflage vorrangig die zur Verfügung stehenden eigenen Mittel zu verwenden. Hierzu sind bei Bedarf 14 Mio. Euro aus den Finanzvorträgen der Vorjahre dem investiven Bereich zuzuführen, die dem laufenden Bereich somit entzogen werden. Das Ministerium traut der Stadt zu, die großen Vorhaben aus eigener Kraft zu finanzieren. Schwerin hat allerdings zugesichert, abhängig von den tatsächlichen Rechnungsergebnissen, erneut über die Kreditgenehmigungen zu entscheiden.
„Wir sind sehr froh, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit nun bereits für beide Jahre des Doppelhaushalts 2021/2022 gesichert ist, das ist nicht unbedingt üblich.“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder. „Das ist eine sehr gute Nachricht. Die Bürgerschaft hat im März diesen mutigen Haushalt verabschiedet. Er spiegelt die Vielfalt und Dynamik der Stadt wider. Die geplanten Maßnahmen können jetzt vollumfänglich umgesetzt werden.“ Der Neubau des Inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich, Neubauten der Sporthallen 2 und 3, die Sanierung des Theaters und die Ausweitung des Quartiersmanagements in den Stadtteilen und der Straßensozialarbeit sind nur einige der städtischen Vorhaben.
Weiter sagte der Oberbürgermeister: „Die Haushaltslage der Universitäts-und Hansestadt wird seitens des Innenministeriums als sehr gut eingeschätzt. Das ist das Ergebnis harter und intensiver Arbeit vieler Beteiligter und einer guten Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik.“
Die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für den Doppelhaushalt 2021/2022 sowie der Haushaltssatzungen 2021/2022 für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen 161, 162, 193, 194, 198 und 199 sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung www.greifswald.de/bekanntmachungen abrufbar.