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Pressemitteilungen 27.06.2023 – Hinweise zur Beantragung von Kinderreisepässen

Ansicht des Stadthauses mit Öffnungszeiten
Foto: Stadthaus © Wally Pruß

Mit dem Beginn der Sommerzeit ist in Greifswald auch die Nachfrage nach Kinderreisepässen gestiegen. Das teilt das Amt für Bürgerservice und Brandschutz mit. Gleichzeitig weist es darauf hin, dass Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr lang gültig sind. Daher sollten Eltern und sorgeberechtigte Personen rechtzeitig vor einem geplanten Aufenthalt im Ausland die Gültigkeit der Kinderreisepässe überprüfen.

Termine für die Beantragung und Verlängerung werden an jedem Wochentag durch das Einwohnermeldewesen im Stadthaus angeboten und sollten vorzugsweise über die Online-Terminvergabe gebucht werden. Sprechzeiten ohne Termin sind immer dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr sowie donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr im Stadthaus.

Bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente kann der Kinderreisepass direkt vor Ort ausgestellt und mitgenommen werden. Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen, und das Kind, für den der Reisepass lauten wird, muss persönlich anwesend sein.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes
  • bisheriger noch gültiger Kinderreisepass oder bei abgelaufenem Kinderreisepass die Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung im Original bei unverheirateten Eltern oder Negativbescheinigung des Jugendamtes (nicht älter als 2 Jahre) im Original, wenn alleine sorgeberechtigt
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Eine gesetzliche Vertretung durch das Jugendamt oder Pflegeeltern ist ggf. nachzuweisen und die Berechtigung zur Antragstellung mitzubringen

Wichtiger Hinweis: Für Kinder kann auch ein normaler biometrischer Reisepass beantragt werden. Dieser ist erforderlich, wenn ein Reiseland (z. B. USA) den Kinderreisepass für eine visumfreie touristische Einreise nicht akzeptiert. Informationen hierzu sind über die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden. Die Herstellungsdauer für diesen Reisepass beträgt ab dem Tag der Beantragung 4 bis 8 Wochen. Eine Expressvariante ist gegen die Zahlung einer Zusatzgebühr möglich, sodass sich die Zeit in der Regel auf 3 bis 4 Werktage verkürzt.

Die Gebühren für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses betragen 13,00 Euro. Eine Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro. Ebenso wird für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.