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Pressemitteilungen 10.04.2025 – Hinweise zum Betreiben eines Osterfeuers im öffentlichen Raum

Osterfeuer am Greifswalder Museumshafen
Osterfeuer am Greifswalder Museumshafen 2023 (c) Andre Gschweng

Jedes Jahr zu Ostern werden wieder die traditionellen Osterfeuer entfacht. Wer ein solches plant, der sollte das bei der Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben, Märkte und Veranstaltungen anzeigen.

Kontakt:
Anzeige eines Brauchtums- oder eines öffentlichen Lagerfeuers per E-Mail an: allgemeine.ordnung@greifswald.de. Für Fragen nutzen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse oder folgende Telefonnummern: +49 3834 8536 4343.

Der geplante Beginn und das vorgesehene Ende des Lagerfeuers können per E-Mail der Feuerwehr Greifswald (feuerwehr@greifswald.de) sowie der Integrierten Leitstelle (leitstelle@kreis-vg.de) mitgeteilt werden.

Hier sind die wichtigsten Hinweise für ein sicheres Osterfeuer aufgelistet:

· Private Traditions- und Lagerfeuer unterliegen keiner Genehmigungspflicht, aber die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss vorliegen
· das Feuer sollte in der Höhe und in der Breite 2 Meter nicht überschreiten
· bereits vor längerer Zeit aufgeschichtetes Holz sollte vor dem Abbrennen noch einmal umgestapelt werden, um Tiere, die sich im Holzhaufen versteckt haben könnten, zu schützen
· der Mindestabstand zu Gebäuden, Bäumen und Büschen muss mindestens 50 Meter betragen, zu Versorgungsanlagen und Wäldern gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter
· Bäume dürfen durch die Hitzestrahlung nicht beschädigt werden
· das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen (z. B. Benzin, Heizöl, Altöl) und anderen Brennstoffen (z. B. Altreifen) entfacht und unterhalten werden
· es ist ein Verantwortlicher zu benennen und das Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein
· bei ungünstiger Wetterlage (z. B. starker Wind) und Funkenflug ist das Feuer zu löschen
· es müssen geeignete Löschmittel, wie z. B. Wassereimer, Gartenschlauch, Sand, Handfeuerlöscher) in ausreichender Anzahl vorhanden sein
· eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst ist dauerhaft frei zu halten
· um die Feuerstelle ist ein Bereich von 0,5 Meter von brennbarem Material freizuhalten
· eine Rauchbelästigung von unbeteiligten Personen ist auszuschließen
· nach Beendigung der Veranstaltung ist das Feuer und die Glut vollständig zu löschen
· es sind Nachkontrollen durchzuführen

Anforderung an das Brennmaterial:

Es darf nur unbehandeltes und trockenes Holz (Restfeuchtigkeitsgehalt unter 25 %), vergleichbar mit Kaminholz, verwendet werden. Beispiel: Wer in seinem Garten starke Äste schneidet und diese mindestens ein Jahr trocknen lässt, kann diese nach Auffassung der Abfallbehörde als „Brennstoff“ verwenden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, wie z. B. Gartenrückstände, Papier, beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, Bauabfall, Möbelstücke, Kunststoffe ist untersagt.