Presseportal
Pressemitteilungen 14.04.2022 – Hinweise zum Betreiben eines Osterfeuers im öffentlichen Raum
Jedes Jahr zu Ostern werden wieder die traditionellen Osterfeuer entfacht. Hier sind die wichtigsten Hinweise für ein sicheres Osterfeuer aufgelistet:
- private Traditions- und Lagerfeuer unterliegen grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht, aber die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss vorliegen
- das Feuer sollte in der Höhe und in der Breite 2 Meter nicht überschreiten
- bereits aufgeschichtetes Holz sollte vor dem Abbrennen noch einmal umgestapelt werden, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen
- der Mindestabstand zu Gebäuden, Bäumen und Büschen muss min. 50 Meter betragen, zu Versorgungsanlagen und Wäldern gilt ein Sicherheitsabstand von min. 100 Meter
- Bäume dürfen durch die Hitzestrahlung nicht beschädigt werden
- das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen (z. B. Benzin, Heizöl, Altöl) und anderen Brennstoffen (z. B. Altreifen) entfacht und unterhalten werden
- es ist ein Verantwortlicher zu benennen und das Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein
- bei ungünstiger Wetterlage (z. B. starker Wind) und Funkenflug ist das Feuer zu löschen
- es müssen geeignete Löschmittel, wie z. B. Wassereimer, Gartenschlauch, Sand, Handfeuerlöscher) in ausreichender Anzahl vorhanden sein
- eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst ist dauerhaft frei zu halten
- um die Feuerstelle ist ein Bereich von 0,5 Meter von brennbarem Material freizuhalten
- eine Rauchbelästigung von unbeteiligten Personen ist auszuschließen
- nach Beendigung der Veranstaltung ist das Feuer und die Glut vollständig zu löschen und es sind Nachkontrollen durchzuführen
- der Beginn und das Ende des Lagerfeuers sind der Integrierten Leitstelle bei der Feuerwehr unter der Telefonnummer: 03834 8760-2833 mitzuteilen (Fax: 03834 777 860).
Anforderung an das Brennmaterial:
Es darf nur unbehandeltes und trockenes Holz (Restfeuchtigkeitsgehalt unter 25 %), vergleichbar mit Kaminholz, verwendet werden.
Beispiel: Wer in seinem Garten starke Äste schneidet und diese mindestens ein Jahr trocknen lässt, kann diese als „Brennstoff“ verwenden.
Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, wie z. B. Gartenrückstände, Papier, beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, Bauabfall, Möbelstücke, Kunststoffe ist untersagt.
Kontakt:
Anzeige eines Brauchtums- oder eines öffentlichen Lagerfeuers oder Fragen bitte per E-Mail an allgemeine.ordnung@greifswald.de oder telefonisch unter 03834 8536-4343.