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Pressemitteilungen 19.12.2024 – Hinweise zum Antrag auf Verlängerung für die Sondernutzung der Wiecker Brücke
Jährlich werden rund 120.000 Überfahrten über die denkmalgeschützte Klappbrücke in Greifswald Wieck gezählt. Um die Belastung des fast 140 Jahre alten Bauwerks so gering wie möglich zu halten, ist sie verkehrsrechtlich nur als Geh- und Radweg ausgewiesen. Eine Überfahrt mit Kfz ist grundsätzlich nicht gestattet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die in der Sondernutzungssatzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen und der dazugehörigen Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Greifswald geregelt sind. Vor allem zum Jahresbeginn werden wieder zahlreiche Anträge auf Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung gestellt. Die Stadtverwaltung gibt hierzu noch einmal folgende Hinweise:
Berechtigte Personen
Es dürfen nur Personen, die mit Hauptwohnsitz in Wieck oder Ladebow gemeldet sind oder Gewerbetreibende in den beiden Stadtteilen, die Brücke überfahren. Auch Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Wieck und Ladebow, deren täglicher Arbeitsweg sich durch die Nutzung der Brücke mindestens halbiert, können die Brücke nutzen. Eine solche Ausnahmegenehmigung gilt zudem für Ärzte oder Mitarbeitende von Pflegediensten, die in Wieck und Ladebow nachweislich ständig Personen betreuen. Hinzu kommen Greifswalderinnen und Greifswalder mit Hauptwohnsitz in der Stadt, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG oder G vermerkt haben.
Gebühren
Um die Brücke zu überfahren, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung (verkehrsrechtlich nach §46 Straßenverkehrsordnung) und eine Sondernutzungsgenehmigung (straßenrechtlich nach § 22 ff Straßen- und Wegegesetz-MV–Sondernutzung). Für die Ausnahmegenehmigung fallen in der Regel 10,20 Euro Verwaltungsgebühr an. Hinzu kommen 44,10 Euro für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung (Genehmigung zur Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze) nach der Verwaltungsgebührensatzung. Für die erstmalige Ausgabe des Brückenchips oder für die Neuausgabe bei Verlust sind zudem 10,00 Euro fällig. Die jeweilige Überfahrt kostet 60 Cent.
Die Sondernutzung kann jeweils nur für Kfz bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht erteilt werden. Sie ist auf Werktage beschränkt. Die Genehmigung gilt nur für ein Jahr und muss anschließend neu beantragt werden. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Benutzung der Wiecker Brücke ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.