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Pressemitteilungen 23.03.2020 – Hinweise der Wohngeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Hinblick auf die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus möchte die Wohngeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald folgende Hinweise zur Beantragung und Bearbeitung von Wohngeld geben: 

Trotz der Situation sind wir bemüht, Ihre Antrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Formlose Antragstellungen per E-Mail oder Telefon zur Fristwahrung sind zulässig. In diesem Antrag müssen folgende Angaben enthalten sein:
- das Datum der Antragstellung,
- der Name, der Vorname und die aktuelle Anschrift der Antrag stellenden Person und
- der Wille, für einen bestimmten Wohnraum Wohngeld zu beantragen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Anträge mit der eigenhändigen Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin auf dem Postweg nachgereicht werden müssen.

Dem Wohngeldantrag sind insbesondere aktuelle Nachweise über Ihre Miete bzw. Belastung und Ihr Einkommen (z. B. Mietvertrag, Lohn- oder Gehaltsabrechnungen) beizufügen.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die amtlichen Antragsformulare auf Wohngeld unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/Wohngeldformulare/. Diese können Sie dort herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und uns per Post übersenden.

Hinweise für Antragsteller mit Kurzarbeitergeld
AntragstellerInnen, die Kurzarbeitergeld beziehen, reichen bitte zusammen mit dem Wohngeldantrag die Lohn-/Gehaltsbescheinigung oder eine sonstige verbindliche Information über die Höhe des Kurzarbeitergeldes ein. Nur mit einem solchen Nachweis, kann Ihr Wohngeldantrag bearbeitet werden.

Hinweise für Selbständige/Gewerbebetreibende
Bei selbständig tätigen Personen und Gewerbetreibenden (Einzelunternehmern), die infolge der geltenden Beschränkungen keine Einnahmen erzielen können und denen keine anderweitigen Einkünfte oder Vermögen zur Verfügung stehen, haben primär Anspruch auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Daher möchten wir Sie bitten, sich mit dem für Sie zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen.

Im Übrigen ist eine aktuelle Gewinnprognose für das gesamte laufende Wirtschaftsjahr mit dem Wohngeldantrag oder Erhöhungsantrag vorzulegen.

Allgemeine Informationen zum Wohngeld finden Sie auch unter https://www.greifswald.de/de/familie-wohnen/wohnen/wohngeld-und-wohnberechtigungsschein/ sowie unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld .

Sofern Sie zunächst unverbindlich kalkulieren möchten, ob Ihnen Wohngeld zusteht, bevor Sie einen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/Rechner/.

Kontakt:
Wohngeld/Wohnberechtigungsschein/Kultur- und Sozialpass
wohngeld@greifswald.de
03834 8536-4535

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung:
Dienstag bis Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Freitag geschlossen