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Pressemitteilungen 20.03.2020 – Hinweise der Stadtverwaltung zur Dringlichkeit von Dienstleistungen
Aufgrund der großen Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern und um die telefone zu entlasten informiert die Stadtverwaltung über die Dringlichkeit einzelner Dienstleistungen:
Bewohnerparkausweise, die innerhalb des Zeitraums bis zum 30. April 2020 ablaufen, sind automatisch bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Darauf weist das Amt für Bürgerservice und Brandschutz hin, nachdem es zahlreiche Rückfragen dazu gab.
Im Bereich Meldewesen sind An- und Ummeldungen zur Einhaltung der Meldefrist keine dringenden Angelegenheiten. Sollten Sozialleistungen o. ä. davon abhängig sein, ist telefonisch abzusprechen, ob es sich in dem konkreten Fall, um einen dringenden Fall handelt.
Der Ablauf von Personalausweisen und Reisepässen und die Abholung beantragter Dokumente fallen ebenfalls nicht unter die Dringlichkeit. Sollte ein Vertragsabschluss oder andere wichtige Dinge anstehen, zu dem ein gültiges Personaldokument benötigt wird, ist dies ebenfalls telefonisch abzuklären.
Die Dringlichkeit muss weiterhin auch für die Beantragung von Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen gegeben sein und ist telefonisch oder schriftlich abzuklären. Sollte die abfordernde Stelle mitteilen, dass die Beantragung auch später möglich ist, liegt in jedem Fall keine Dringlichkeit vor.
Wohngeldanträge und einzureichende Unterlagen sind vorerst im schriftlichen Wege einzureichen.
Bei dringenden Anliegen im Bereich Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen werden nach telefonischer Rücksprache Termine vereinbart.
Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis. Es wird eine Priorisierung Ihrer Anliegen vorgenommen. Es ist leider nicht möglich allen Interessen gleichermaßen gerecht zu werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit postalisch Anträge einzureichen.
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Dienstag bis Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Montag und Freitag geschlossen.