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Pressemitteilungen 26.02.2018 – Greifswalder Winterdienst trotzt Wintereinbruch
Angesichts der kräftigen Schneefälle ist der Winterdienst der Universitäts- und Hansestadt Greifswald pausenlos im Einsatz. „Bereits gestern waren die Mitarbeiter des Bauhofs 12 Stunden unterwegs, um die Straßen frei zu räumen“, sagte Einsatzleiter Christian Zumkowski. „Heute früh begann die Schicht um 3 Uhr.“ Insgesamt 28 Mitarbeiter sorgen in zwei Schichten rund um die Uhr für freie Straßen. Sie werden durch 7 Handarbeitskräfte unterstützt, die Bushaltestellen und Übergänge frei räumen.
Bis zum Nachmittag wurden die Hauptstraßen, die Hauptbuslinien und die Zufahrstraßen zu den Kliniken bereits das 3. Mal geräumt. Auf Nebenstraßen sind Mulicars unterwegs. Auch die Radwege wurden bereits zwei Mal vom Schnee befreit. Insgesamt 30 Tonnen Salz und 5 Tonnen Sand wurden verbraucht, auf dem Boulevard wurde eine halbe Tonne Granulat gestreut.
Innerhalb des Stadtgebietes sorgte der Schnee für keine größeren Behinderungen. Die Greifswalder Feuerwehr musste nach eigenen Aussagen nur ein Mal witterungsbedingt ausrücken, um auf dem Riems einen Rettungswagen freizuräumen.
Wie Christian Zumkowski versicherte, ist noch ausreichend Streugut vorhanden. Das Salzsilo sei noch gut gefüllt, hinzu kämen 100 Tonnen Salz in Bigbags. Im Laufe des Tages werde mit weiterem Salznachschub gerechnet. Auch Sand und Granulat liege bereit. Die Technik sei einsatzbereit. Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen drei große Aufsatzstreuer mit der entsprechenden Vorrichtung für LKW zur Verfügung. Auch die Feuchtsalzstreuer stehen bereit.
Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 189 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.
Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Hier sind auch die Pflichten der Anlieger geregelt.
Anlieger sind für Räumung mit verantwortlich
Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind die Anwohner und Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken der Anlieger gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt. Die Stadt führt entsprechende Kontrollen durch. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.