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Pressemitteilungen 12.12.2022 – Greifswalder Winterdienst im Einsatz
Die Einsatzfahrzeuge des Greifswalder Winterdienstes waren heute seit 3:45 Uhr im Einsatz. Allerdings stehen derzeit nur 2 statt 3 LKW mit Schiebeschild und Aufsatz für die Sole zur Verfügung, da ein LKW derzeit noch defekt und in der Werkstatt ist. Der Leiter des Bauhofs, Uwe Adam, hofft, dass die Ersatzteile schnell geliefert werden und das Fahrzeug morgen oder übermorgen wieder zur Verfügung steht. Die Ausfallrate durch Krankheit liegt zur Zeit bei 20 %. Es fehlen insgesamt sieben Mitarbeiter, trotzdem versucht der Bauhof, die Schichten in ausreichendem Maße personell zu besetzen.
Neben den zwei LKW sind sechs Multicar, ein Kleintraktor und ein Bagger im Einsatz. Während die LKW die Haupt- und Sammelstraßen von Schnee und Eis befreien, werden mit den Multicar die Geh- und Radwege geräumt. Der Einsatz erfolgt gleichzeitig, d.h. es werden sowohl die Fahrbahnen als auch die Geh- Radwege parallel winterdienstlich betreut. Der Kleintraktor steht den Handarbeitskräften zur Verfügung, die insbesondere Kreuzungen, Bushaltestellen und Übergänge frei von Schnee und Eis halten.
Es werden zuerst die Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut, z.B. Anklamer Straße, Wolgaster Straße, Grimmer Straße oder die Schönwalder Landstraße. Bis zum Nachmittag wurden diese bereits drei Mal geräumt und abgestumpft. Die geschieht mit Sole, die den Vorteil hat, dass sie auf dem Eis besser hält und einwirken kann, zudem kann man sie geringer dosieren.
Grundlage für den Einsatz auf den von der Stadt winterdienstlich zu betreuenden Straßen ist die Straßenreinigungssatzung. Alle dort aufgeführten Straßen sowie von der Stadt zu betreuenden Gehwegbereiche sind in Tourenplänen festgeschrieben. Vorrang haben hier die Hauptverkehrsstraßen, dann die Sammelstraßen und danach die Anliegerstraßen. Streusalz, Streusand und Granulat sind noch in ausreichendem Maß vorhanden.
Die Stadt möchte auch noch einmal die Anliegerinnen und Anlieger auf ihre Pflichten hinweisen.
Der städtische Winterdienst beräumt nämlich nur jene Straßen, die auch gereinigt werden (siehe Straßenreinigungssatzung). Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind Anwohner*innen und Eigentümer*innen selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt.
Weitere Hinweise zum Winterdienst sowie einen Link zur Straßenreinigungssatzung finden Sie unter: www.greifswald.de/winterdienst