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Pressemitteilungen 01.12.2020 – Greifswalder Winterdienst für kalte Jahreszeit gerüstet
Der Greifswalder Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet. „Die Materiallager sind gefüllt, die Technik ist einsatzbereit, der Dienstplan für die Mitarbeiter steht“, informierte der technische Leiter des Bauhofs, Uwe Adam. „Wir haben derzeit 190 Tonnen Salz im Silo gelagert, 50 weitere Tonnen werden in Kürze geliefert. Dann ist das Silo mit 240 Tonnen bis zum Rand gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 300 Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 300 Tonnen Sand und 20 Tonnen Granulat für den Boulevard.
„Die Technik wurde im Vorfeld überprüft, sie ist schon seit Ende Oktober einsatzbereit“, so Uwe Adam. Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen mehrere Aufsatzstreuer mit Feuchtsalz für die LKW und einen Multicar zur Verfügung. „Die Feuchtsalzstreuer haben sich bewährt. Mit der Sole setzt die Wirkung auf der Straße schneller ein, außerdem spart man Salz und entlastet so die Bäume am Straßenrand.“, erläutert der Bauhofleiter.
28 Mitarbeiter kümmern sich in zwei Schichten um den Winterdienst. Bei starkem Frost und Schneefall können noch weitere verfügbare Mitarbeiter hinzugezogen werden. Diejenigen, die nicht mit den Fahrzeugen unterwegs sind, halten insbesondere Kreuzungsbereiche, Bushaltestellen und Übergänge frei von Schnee und Eis.
Auf dem Riems hat die Stadt den Winterdienst wieder an eine private Firma übertragen, in Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 189 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.
Anlieger sind in der Pflicht
Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung:
Für verkehrsberuhigte Straßen und Anliegerstraßen sind die Anwohner und Eigentümer selbst verantwortlich. Sie müssen die Straße jeweils bis zur Fahrbahnmitte räumen. Auch der Winterdienst auf den Gehwegen, den gemeinsamen Geh-und Radwegen sowie auf Gehwegen mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die getrennt vorhandenen Radwege werden durch den städtischen Bauhof beräumt. Der Schnee darf allerdings nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf den Grundstücken der Anlieger gelagert werden. Zum Streuen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Kies und Split benutzt werden, Salz oder Asche sind nicht erlaubt. Die Stadt führt entsprechende Kontrollen durch. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Weitere Hinweise zum Winterdienst.