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Pressemitteilungen 08.11.2016 – Greifswalder Winterdienst auf Schnee und Eis vorbereitet
Der Greifswalder Winterdienst befand sich heute Nacht das erste Mal in Bereitschaft. „Die Kontrollfahrt ab 3 Uhr zeigte aber, dass kein Einsatz nötig war“, sagte Uwe Adam, Leiter des Bauhofs. „Allerdings hat der Wetterdienst auch für die nächsten Tage und Nächste vereinzelten Schneefall und überfrierende Nässe vorhergesagt. Doch die Mitarbeiter des Bauhofs sind hierauf vorbereitet und die Technik ist gut gerüstet.“
Jeweils 14 Mitarbeiter in zwei Schichten stehen bereit
Insgesamt 28 Mitarbeiter sorgen notfalls in zwei Schichten rund um die Uhr für freie Straßen. Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen drei große Aufsatzstreuer mit der entsprechenden Vorrichtung für LKW zur Verfügung. Auch die Feuchtsalzstreuer stehen bereit. „Die Technik wurde im Vorfeld überprüft, sie ist schon seit Mitte Oktober einsatzbereit“, erläutert Uwe Adam. Er kann in diesem Winter auf einige neue Fahrzeuge setzen. „Wir haben zwei neue Multicars im Einsatz, auch ein neuer Kleintraktor ist in Aussicht.“
Das Silo ist mit 240 Tonnen Salz gut gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 300 Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 300 Tonnen Sand und 30 Tonnen Granulat für den Boulevard.
In den abgelegenen Stadtgebieten Friedrichshagen und Riems hat die Stadt den Winterdienst wieder an private Firmen übertragen. „Das hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.“, so der Bauhofleiter.
Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 189 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.
Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Für alle anderen Straßen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Das gilt auch für Fuß- und Radwege, bei denen die Räumpflicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen wurde. Bei getrennten Geh- und Radwegen übernimmt die Stadt den Winterdienst auf dem Radweg, der Gehweg muss durch die Anlieger beräumt werden. Der Schnee muss auf den Grundstücken der Anlieger gelagert werden und darf nicht auf die Straße geschoben werden. Ihrer Streupflicht dürfen die Anwohner nur mit Streusand nachkommen, weder Salz noch Asche sind erlaubt.