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Pressemitteilungen 03.04.2023 – Greifswalder Bürgerschaft beschließt einheitliche Übernachtungssteuer von 5 Prozent
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf ihrer letzten Sitzung im März noch einmal den Beschluss zur Übernachtungssteuer geändert. Demnach müssen Beherbergungsbetriebe künftig 5 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Entgelts für ein Hotelzimmer (ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück), Übernachtungssteuer entrichten. Die Bürgerschaft kam damit einer Bitte der Hoteliers entgegen, die sich für eine einheitliche Regelung ausgesprochen hatten. Der ursprüngliche Beschluss vom Dezember 2022 sah noch zwei unterschiedliche Steuersätze in Höhe von 5 bzw. 7 Prozent vor, je nachdem, ob ein Zimmer weniger oder mehr als 100 Euro kostet. Die Satzungsänderung trat zum 1. April 2023 in Kraft.
Die Übernachtungssteuer müssen Hotels, Pensionen, Herbergen oder Vermieter*innen von Ferienwohnungen zahlen, für Krankenhäuser oder Rehakliniken gilt dies nicht. Steuerbefreit sind zudem Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich deren Betreuer*innen sowie Übernachtungen aufgrund einer laufenden Ausbildung. Auch Einrichtungen, die durch eine gemeinnützige Körperschaft betrieben werden bzw. sich in deren Trägerschaft befinden, müssen diese Steuer nicht an die Stadt abführen.