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Pressemitteilungen 20.11.2023 – Greifswald zahlt 200 € Umzugsbeihilfe für Neuanmeldung des Hauptwohnsitzes

Blick auf den Marktplatz mit dem Rathaus im Hintergrund
Marktplatz mit Rathaus und Greifswald-Information, Foto Wally Pruß

Auch in diesem Jahr zahlt die Stadt eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 200 Euro aus. Diese ist für alle Auszubildenden oder Studierenden gedacht, die hierfür erstmals ihren Hauptwohnsitz in Greifswald anmelden. Hierzu muss der entsprechende Antrag ausgefüllt werden (siehe Link unter der Meldung). Diesem sind eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie der Ausbildungsvertrag oder die aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Der Antrag sollte innerhalb eines Jahres seit Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums schriftlich bei der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingereicht werden. Damit er noch in diesem Jahr abschließend bearbeitet werden kann, sollte er möglichst bis zum 15.12.2023 gestellt werden. Für eine Berücksichtigung der Anträge für dieses Jahr müssen sie jedoch spätestens bis zum 31.12.2023 eingereicht sein.

Nach der Bewilligung wird ein Berechtigungsschein zugesandt, der bei der Greifswald-Information am Markt vorgelegt wird. Dort werden die 200 Euro in Form von Greifswald-Gutscheinen ausgezahlt, die dann in über 100 Einrichtungen der Stadt eingelöst werden können.