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Pressemitteilungen 22.09.2022 – Greifswald plant ab 2023 neues Parkgebührensystem

Grafik der geplanten neuen Parkzonen ab 2023
Die geplanten neuen Parkzonen ab 2023, Grafik: Tiefbau- und Grünflächenamt

Greifswald will den Verkehr in der Stadt künftig gezielter lenken und vor allem in der Innenstadt weiter reduzieren. „Unser Ziel ist es, die Aufenthalts- und Lebensqualität weiter zu verbessern und das Stadtzentrum vom Park-Such-Verkehr zu entlasten.“, erklärt Bausenatorin Jeannette von Busse. Erreichen will die Stadt das über ein neues Parkgebührensystem, das ab Januar 2023 gelten soll. „Je dichter Parkplätze an das Stadtzentrum heranreichen, desto teurer sollen sie werden, auch soll der Parkplatz an der Straße mehr kosten als auf einem Sammelparkplatz.“, erläutert die Bausenatorin die Pläne der Stadt. „Es ist schließlich nicht zielführend, dass am Stadtrand von Greifswald 2,50 Euro zu zahlen sind, während man in der Innenstadt bislang nur für einen Euro pro Tag parken kann.“

„Die Höhe der Gebühren und die zeitliche Begrenzung der Parkdauer sollen die Nutzung des knappen öffentlichen Parkraums deshalb so beeinflussen, dass viele Besucher die peripheren Parkplätze ansteuern.“, begründet Dieter Schick den Vorschlag für die neuen Gebühren: „Für einen Euro pro Stunde oder drei Euro Tageshöchstpreis kann man in der künftigen Parkzone C weiterhin sehr preisgünstig parken.“ Dies betrifft neben den Parkflächen entlang der Straßen mit Parkautomaten beispielsweise auch die Parkplätze am Volksstadion, am Campus Ost in der Makarenkostraße oder den P&R-Parkplatz in der Osnabrücker Straße. Am Museumshafen Nord kann man sein Auto künftig für 2,50 am Tag abstellen, ebenso auf dem großen Parkplatz in Eldena am Boddenweg. Im Altstadtkern, künftig Parkzone A, sollen jeweils 2,50 Euro für die ersten beiden Stunden fällig werden; die Stadt will die Parkzeit für Gäste hier auf 2 Stunden begrenzen. In der erweiterten Innenstadt, Parkzone B, sollte man für die ersten beiden Stunden jeweils 1,50 Euro bezahlen, ab der dritten jeweils einen Euro. Der Tageshöchstpreis läge hier bei 5 Euro.

Nach der Anpassung der städtischen Gebühren würde auch die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft ihre Tarife ändern. Den Überlegungen zufolge müsste man dann auf den Sammelparkanlagen am Bahnhof, am Hansering sowie am Nexöplätz 3 Euro als Tageshöchstsatz bezahlen. Für Berufspendler sind Sonderangebote geplant.

Sebastian Lafsa, Geschäftsführer der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft erinnert daran, dass die Parkgebühren auf öffentlichen Flächen in Greifswald seit etwa 15 Jahren unverändert sind. „Mit Gebühren zwischen einem und zwei Euro pro Tag mit Ausnahme der Tiefgarage am Markt liegt die Universitäts- und Hansestadt bisher weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Städte. Dem gegenüber stehen seit Jahren gestiegene Kosten für die Bewirtschaftung, also die Kosten für Personal, Material und Unterhalt, sowie die Kosten für eine Sanierung oder den Neubau von Parkflächen. Neben dem Lenkungseffekt, muss auch der Wirtschaftlichkeitsaspekt betrachtet werden.“ Mit der Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht zum 1. Januar 2023 müsse die Stadt zudem weitere Einnahmen aus den Parkgebühren abführen, die dann im städtischen Haushalt fehlten. Er hofft deshalb genau wie die Bausenatorin, dass die Bürgerschaft das neue Parksystem mitträgt. Die Beschlussvorlage wird ab kommenden Montag in den Ausschüssen beraten.

Auch das Bewohnerparken ist Bestandteil der geplanten neuen Parkgebührenordnung. Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass die Kosten für den Bewohnerparkausweis ab 2023 bei 120 Euro im Jahr, statt bislang bei 30 Euro liegen. Entscheidend für den einzelnen Parkausweis bleibt das Ablaufdatum. Eine neue Gebühr würde demnach erst mit Ausstellung eines neuen Ausweises fällig. Die Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises brauchen sich deshalb vor Ablauf der Frist keinen neuen holen.

Bislang war die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen durch eine bundesweite Gesetzgebung reglementiert. Der Gebührenrahmen belief sich auf 10,20 Euro bis 30,70 Euro und war deutschlandweit einheitlich festgelegt. Nach einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können die Bundesländer die Gebühren nun eigenständig regeln. Die Landesregierung in Schwerin hatte daraufhin Anfang September beschlossen, dass die Kommunen die Gebühren entsprechend ihren Vorgaben selbst gestalten können.

Parallel dazu werden die Bewohnerparkbereiche vereinfacht und neu geordnet. Um das Anwohnerparken besser nachzuvollziehen, werden entsprechend des Verkehrskonzeptes Innenstadt die Parkzonen 1 und 2 zur Parkzone 1 zusammengefasst. Für die Anwohnerinnen und Anwohner vergrößert sich damit der Bereich, in dem sie ihr Auto abstellen können.