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Pressemitteilungen 10.06.2022 – Greifswald bietet Dienstleistungen zur Hundesteuer online an

Teilansicht des Stadthauses
Stadthaus in Greifswald, Foto: Wally Pruß

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald baut ihre digitalen Dienstleistungen weiter aus. Ab sofort können Hundehalter umfangreiche Leistungen rund um die Hundesteuer online beantragen. Dies betrifft die Hundesteuer Anmeldung, die Änderung der Daten des Hundehalters, die Hundesteuer Abmeldung, die Ermäßigung sowie die Befreiung von der Hundesteuer. Über die Suche im MV-Serviceportal oder über die Homepage der Stadtverwaltung Greifswald können diese Online-Dienste direkt aufgerufen und bearbeitet werden. Die Bezahlung erfolgt weiterhin bequem über das Lastschriftverfahren oder per Überweisung. Eine Unterschrift auf dem Dokument ist nicht erforderlich.

Die nummerierte Hundesteuermarke wird anschließend zusammen mit dem Hundesteuerbescheid per Post zugeschickt. Diese Steuermarke sollte am Halsband des Tieres befestigt, bzw. muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt sozusagen als „Ausweis“ des Hundes. Über diese Registrierung kann das Tier außerdem schneller zugeordnet werden, sollte es einmal weglaufen und gefunden werden.

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn ein Tier für mehr als drei Monate zur Haltung aufgenommen wird. Für die Haltung von gefährlichen Hunden gelten besondere Anforderungen. In Greifswald sind derzeit insgesamt 2659 Hunde angemeldet (Stand Mai 2022).

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 80 Euro für den ersten und 125 für den zweiten Hund. Jeder weitere kostet 170 Euro. Inhaber des Kultur- und Sozialpasses erhalten eine Ermäßigung. Einzelheiten sind in der Hundesteuersatzung geregelt.