Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Suche: Suchfeld öffnen / Suchfeld schließen
Menü öffnen/schliessen

Presseportal

Pressemitteilungen 22.12.2016 – Greifswald ändert mehrere Satzungen zu Jahresbeginn

Neuer Friedhof Greifswald, Foto Pressestelle (1)
Neuer Friedhof, Foto: Pressestelle

Gleich mehrere neue Satzungen werden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Beginn des neuen Jahres geändert. Die Bürgerschaft brachte am vergangenen Montag die Abwassergebührensatzung, die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung sowie die Vergnügungssteuersatzung und eine veränderte Straßenausbaubeitragssatzung auf den Weg. Für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser bezahlen die Greifswalderinnen und Greifswalder künftig weniger. Bei der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung gibt es vielfältige Änderungen sowohl bei den Gestaltungsvorschriften als auch den Gebühren.

Abwassergebühren sinken

Für die Entsorgung von Niederschlagswasser müssen ab 2017 nur noch 6 Euro je 10 m² befestigter Fläche bezahlt werden. Das sind 1,50 Euro weniger als bisher. Für die Entsorgung von Schmutzwasser fallen künftig nur noch 2,16 Euro statt bisher 2,25 Euro je Kubikmeter an. Wie das Abwasserwerk mitteilte, können die Kosten aufgrund eines Überschusses aus den Vorjahren gesenkt werden. Ein 3-Personen-Haushalt, der auf seinem Grundstück 100 m²  befestigte Fläche hat und  pro Person 100 Liter am Tag verbraucht, spart so im Jahr etwa 25 Euro.

Bei einer Mietwohnung werden die Aufwendungen der Niederschlagswasserentsorgung über einen entsprechenden Schlüssel auf die Mietparteien aufgeteilt.

Gestaltungssatzung für Friedhöfe wird gelockert

Bei der neuen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung hat die Universitäts- und Hansestadt die Friedhofssatzung besser geordnet und zum Teil gelockert. „Wir kommen damit den Bedürfnissen der Besucher entgegen“, sagte Maren Sommer, Abteilungsleiterin für die kommunalen Friedhöfe und das Krematorium. So wurden beispielsweise die Anforderungen für die Grabmalgröße gelockert, künftig sind in bestimmten Abteilungen Grababdeckungen aus Naturstein möglich, auf dem Neuen Friedhof kann zudem naturbelassender Rindenmulch verwendet werden. Aus ökologischen Gründen dürfen Urnen und Überurnen nur noch aus abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.

Auch bei den Friedhofsgebühren gab es Verschiebungen. „Für diejenigen, die selbst pflegen, wird es auf dem Neuen Friedhof günstiger; diejenigen, die pflegen lassen, bezahlen mehr.“, so die Einschätzung von Maren Sommer. So sinken beispielsweise die Kosten für Urnenwahlgrabstellen, die selbst gepflegt werden. Für Sonderformen oder die Urnengemeinschaftsanlage, die die Stadt pflegt, erhöhen sich die Kosten. Auch Erdgräber werden teurer, weil die Nachfrage erheblich  sinkt. Gleich geblieben sind beispielsweise die Gebühren für die Nutzung der Feierhalle.