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Pressemitteilungen 16.11.2018 – Glühweinausschank muss genehmigt sein
Wer im Rahmen eines besonderen Anlasses, zum Beispiel im Rahmen des Weihnachtsmarktes, des Mitternachts-Shoppings oder Advents-Shoppings, vorübergehend Alkohol ausschenken möchte, braucht dafür eine Genehmigung, eine sogenannte Gestattung. Darauf macht der Leiter des Amts für Bürgerservice und Brandschutz Steffen Winckler aufmerksam. Dies gilt auch dann, wenn der Erlös für karikative Zwecke verwendet werden soll.
Die Gestattung muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Ausschank schriftlich in der Gewerbebehörde beantragt werden.
Antargsformular
Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 31 Euro erhoben.
Wer ohne entsprechende Gestattung öffentlich Alkohol ausschenkt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Die Gewerbehörde behält sich Kontrollen vor.