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Pressemitteilungen 31.01.2024 – Fuß- und Radverkehr soll auf denkmalgeschützter Wiecker Brücke künftig im Vordergrund stehen
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald schränkt die Überfahrten über die denkmalgeschützte Wiecker Brücke ein. Künftig ist nur noch ein eng begrenzter Personenkreis dazu berechtigt. Zudem erhöht sich der Preis pro Überfahrt von bisher 0,50 Euro auf nunmehr 0,60 Euro. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Die Bürgerschaft hatte eine entsprechende Neufassung der Sondernutzungssatzung und der Gebührensatzung für die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Greifswald im Dezember 2023 beschlossen.
Ab 1. Februar 2024 dürfen nur noch Personen den ausgewiesenen Fuß- und Radweg auf der Brücke ausnahmsweise mit einer Sondernutzungsberechtigung befahren, die mit Hauptwohnsitz auf der nördlichen Ryckseite (Ortsteil Wieck) und in Ladebow gemeldet sind. Hinzu kommen Greifswalderinnen und Greifswalder mit Hauptwohnsitz, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG oder G vermerkt haben. Die Sondernutzung kann jeweils nur für Kfz bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht erteilt werden. Es muss dafür ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Sondernutzung ist weiterhin auf Werktage beschränkt. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Benutzung der Wiecker Brücke ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten.
Dagegen erhalten Gewerbetreibende in Wieck und Ladebow, Beschäftigte sowie Ärzte und Pflegedienste die Sondernutzungserlaubnis aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses künftig nicht mehr. Durch die Verringerung des Kfz-Verkehrs soll die Wiecker Brücke als schützenswertes Denkmal entlastet und gleichzeitig die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer - insbesondere auch für die Kinder, deren täglicher Schulweg über die Brücke führt - erhöht werden. Obwohl die denkmalgeschützte Brücke verkehrsrechtlich als Geh- und Radweg ausgewiesen ist, wurden bislang pro Jahr rund 120.000 bis 140.000 Überfahrten gezählt – das entspricht geschätzt etwa 400 Überfahrten täglich (ohne Sonn- und Feiertage). Dies soll deutlich verringert werden.
Ab 1. Februar 2024 werden die Brückenchips, deren Inhaber nicht länger zum zugelassenen Benutzerkreis gehören, gesperrt. Das Restguthaben sowie der einbehaltene Pfandbetrag werden nach Rückgabe der Chips im Hafenamt erstattet. Alle Betroffenen wurden durch die Verwaltung angeschrieben und persönlich über die neue Regelung informiert.