Presseportal
Pressemitteilungen 06.04.2020 – Für die Ostertage gelten besondere Regelungen
Die Landesregierung hat am 2. April 2020 ergänzend zum bereits bestehenden Kontaktverbot besondere Regeln für die Osterfeiertage in Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt.
Niemand muss auf seinen Oster-Spaziergang in diesem Jahr verzichten. Dieser sollte aber möglichst in der eigenen Umgebung stattfinden, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Besuche, wenn unbedingt nötig, seien auf die Kernfamilie - Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern - zu beschränken.
Auf tagestouristische Ausflüge, zum Beispiel auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste oder an die Mecklenburgische Seenplatte muss verzichtet werden.
Touristische Reisen aus den anderen Bundesländern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tagesausflüge.
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 19. April.