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Pressemitteilungen 13.04.2022 – Freie Termine für den Umtausch von Papierführerscheinen
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Januar 2023 aufgefordert sind, ihren alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen, können schon jetzt freie Termine in der Führerscheinstelle der Greifswalder Stadtverwaltung wahrnehmen. Die Termine werden jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Stadthaus angeboten und sollten vorzugsweise online gebucht werden. Hierfür besteht auf der Internetseite der Stadt bei der Online-Terminvergabe (https://tevis-online.mvnet.de/greifswald/) ein entsprechendes Feld nur für den Umtausch der Führerscheine. Es ist auch möglich, einen Termin per Mail unter verkehrsabteilung@greifswald.de oder per Telefon unter 03834 8536-4120 zu vereinbaren. Andere Anliegen werden darüber jedoch nicht bearbeitet.
„Es wird darum gebeten, dass vorrangig Bürgerinnen und Bürger Termine für den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch der alten Führerscheine wahrnehmen, bei denen es aufgrund des nahenden Fristablaufs besonders dringlich ist.“, betont der Leiter des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz, Steffen Winckler. „So kann gewährleistet werden, dass alle Papierführerscheine rechtzeitig umgetauscht werden können und einem Terminstau zum Ende des Jahres vorgebeugt wird. Es werden jede Woche neue Termine freigeschaltet, sodass über das Jahr verteilt ausreichend Termine zur Verfügung stehen.“
Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) mussten zunächst alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Auch Personen, die diese Frist verpasst haben, können den Umtausch noch immer vornehmen. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ist ein Umtausch bis zum 19. Januar 2023 verpflichtend. Diese Regelung gilt in den Jahren darauf schrittweise bis 2033 für alle, deren Führerscheine vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Gleichzeitig werden dadurch alle Fahrerlaubnisinhabende in das Zentrale Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Hinweise zur Antragstellung:
Zur Antragstellung muss jeder persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich. Zunächst wird nur der Antrag aufgenommen, eine Bearbeitung erfolgt später. Der neue EU-Kartenführerschein wird in der Regel direkt von der Bundesdruckerei als Einschreiben per Post zugestellt. Die Gebühr beträgt 25,30 Euro, zzgl. der Gebühren von 5,00 € für die Zusendung.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen in der Behörde vorzulegen:
- gültiges Personaldokument
- 1 biometrisches Foto (entsprechend gültiger Passverordnung)
- bisheriger Führerschein
- Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde (wenn der Führerschein in Papierformat nicht in Greifswald ausgestellt wurde)
Die Karteikartenabschrift wird von den Bürger*innen bei der Behörde beantragt, welche den Führerschein ausgestellt hat. Dies kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der ursprünglich ausstellenden Behörde erfolgen. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel direkt an die inzwischen zuständige Führerscheinstelle Greifswald übermittelt und liegt dann bereits vor, wenn Sie vorsprechen. Bitte vergewissern Sie sich vor einer Terminvereinbarung bei der ursprünglich ausstellenden Behörde, dass die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Greifswald versandt worden ist.