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Pressemitteilungen 17.03.2023 – Freester Fischerteppiche gehören jetzt zum deutschen Kulturerbe

historische Aufnahme eines Fischers beim Knüpfen eines Teppichs
historische Aufnahme eines Fischers beim Knüpfen eines Teppichs © Nachlass K. Feltkamp, Universität Greifswald, Kustodie

Die Vorpommerschen Fischerteppiche gehören ab sofort zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) nahm die traditionelle Handwerkskunst in das bundesweite Verzeichnis mit auf. Sie folgt damit einer Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission.

Zur Begründung heißt es: „Bei der Gestaltung und traditionell handwerklichen Fertigung der Vorpommerschen Fischerteppiche handelt es sich um eine mündlich überlieferte, seit etwa 100 Jahren bestehende Tradition an der Küste des Greifswalder Boddens. Anfänglich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ins Leben gerufen, hat sich eine Tradition entwickelt, die noch heute für viele Menschen in der Region identitätsstiftend ist.

Einer Erklärung zufolge unterstützt die UNESCO seit 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeige exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden.